Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird.

Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen.

Grüne: Nicht reden, machen

„Über Klimaschutz muss man nicht reden, man muss ihn machen“,

stellte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs fest. Mit den in Rede stehenden Veränderungen werde das Klimaschutzgesetz (KSG) „ausschließlich verschärft“. Als Grüne hätte sie sich mehr Eigenverantwortung der Sektoren gewünscht, aber wichtig sei doch, dass sie weiter Ziele erreichen müssen und aufs Ganze gesehen kein Gramm mehr CO₂ emittiert werden dürfe als mit dem alten Gesetz.

 

CDU/CSU: Sie entreißen dem KSG das Herzstück

Andreas Jung (CDU/CSU) widersprach ihr energisch:

„Sie entreißen dem KSG das Herzstück. Sie nehmen dem Gesetz die Verbindlichkeit und machen es zu einem Papiertiger.“

Die Ampel verschaffe sich damit selbst einen Freibrief – denn danach müsse sie nichts mehr tun.

 

SPD: Erneuerbare sind Schlüssel für alles

Entscheidend seien nicht die Ziele, sondern die Maßnahmen zu ihrer Erreichung, sagte Dr. Matthias Miersch (SPD). Was heißt das konkret, fragte der Sozialdemokrat und gab sich selbst die Antwort: Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien sei der Schlüssel, um in allen Sektoren die Emissionsminderungsziele zu erreichen.

 

FDP: Weg von der Planwirtschaft

Diese Bundesregierung bekenne sich nicht nur zu den Klimazielen, sagte Tobias Dürr (FDP), sondern die Ampel steige nach Jahren der Planwirtschaft um auf einen marktwirtschaftlichen, technologieoffenen Klimaschutz. So habe diese Koalition zum Beispiel „das absurde Verbot von synthetischen Kraftstoffen“ rückgängig gemacht.

 

AfD: Unnötiges Gesetz

Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse erklärte, Voraussetzung für ein Gesetz sei, dass es nötig sei und dass es sein Ziel erreicht. Beides sei beim Klimaschutzgesetz nicht der Fall.

 

Linke spricht von einer „Lex Wissing“

Janine Wissler von der Gruppe Die Linke sprach von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz“ und einer „Lex Wissing“. Die Ampel höhle ein Gesetz aus, nur weil der Verkehrsminister nicht gewillt sei, Maßnahmen zu ergreifen, um in seinem Sektor Treibhausgase einzusparen.

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO₂ bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045, erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.

 

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte dem Regierungsentwurf am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird.

Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt.

Darüber hinaus wird die Stellung des Expertenrates für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen, ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.

 

Entschließung angenommen

Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“.

Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO₂-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich möglichen Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals.

Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung.

Quelle: Deutscher Bundestag

 


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