BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:

“Die am 6. Juni beschlossene Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die umfangreichste Überarbeitung des Genehmigungsrahmens seit langem. Die Novelle enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zusammen dazu beitragen werden, die Genehmigungsverfahren für neue Windenergieanlagen deutlich zu beschleunigen. Das aktuelle BWE-Informationspapier bietet einen klaren Überblick und eine erste Einschätzung, wie sehr sich die Neuerungen in der Praxis auswirken werden.”

20240614_BWE-Informationspapier_BImSchG.pdf
In einem neuen Informationspapier stellt der BWE die für die Windbranche relevanten Änderungen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar.

Aus Sicht des BWE sind die zentralen Punkte der neuen Novelle die Straffung des Vorbescheidsverfahrens, die Anpassung der Abstandsvorgaben beim Repowering sowie der Rückbaufristen an das Bundesnaturschutzgesetz, die Einführung einer Vollständigkeitsfiktion sowie die Stärkung des Repowerings, insbesondere die Klarstellung bezogen auf die Betreiberindentität.

“Gerade für das Repowering enthält die BImSchG-Novelle zentrale Erleichterungen. Dennoch erfüllt diese umfassende Novelle noch nicht alle Wünsche und Erwartungen. Die Branche wirbt weiterhin dafür, den § 31k BImSchG, der die Aussetzung der Schall- und Schattenabschaltungen in den Wintermonaten regelt, dauerhaft zu etablieren. Zudem sollten sich die angepassten Abstände beim Repowering auch dringend in den entsprechenden Regelungen des Baugesetzbuches wiederfinden. Damit könnte das reformierte BImSchG seine beabsichtigte Wirkung noch besser entfalten”,

kommentiert Heidebroek.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)


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