Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So ist die gesamte installierte Leistung im letzten Jahr um etwa 6.000 Megawatt auf 66.498 Megawatt angestiegen, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Zuwachs des Vorjahres darstellt. Die Ausbaumenge der Solarenergie soll mittels der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) noch deutlich gesteigert werden.

Für den Ausbau großer Photovoltaik-Anlagen wird insbesondere im ländlichen Raum die Nutzung weiterer Flächen erforderlich sein. Ein Großteil dieser Flächen wird auch aus der Landwirtschaft kommen müssen. Durch das Zurverfügungstellen von Flächen für den Ausbau von PV-Anlagen können Landwirte und Landwirtinnen damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch durchaus profitable Einkommensquellen erschließen.

Auf lange Sicht gesehen, führt die Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch zu der Frage, ob nach Abschluss der PV-Nutzung wieder Landwirtschaft auf der Fläche betrieben werden kann und welche rechtlichen Anforderungen dazu erfüllt werden müssen? Diese Fragen sind für Landwirte und Landwirtinnen, bei der Entscheidung, ob Sie Flächen zum PV-Ausbau zur Verfügung stellen, von großer Bedeutung. Je mehr Sicherheit für eine etwaige landwirtschaftliche Folgenutzung dieser Flächen gegeben wird, desto eher werden diese zur Verfügung gestellt werden.

In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Darüber hinaus beschäftigt sie sich intensiver und umfassender mit den gängigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Die vorliegende Veröffentlichung gibt Akteuren und Interessierten einen umfassenden Überblick: naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/KNE_Photovoltaik_und_Folgenutzung_auf_Ackerland_und_Gruenland.pdf

 


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Quelle Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): In der aktualisierten Publikation (Erstveröffentlichung im April 2023) wurde die neue Rechtsprechung ...