Der Ausbau der Windenergie auf See braucht eine präzise und verlässliche Planung, um den langfristigen Zielen gerecht zu werden. Das Herzstück dieser Planung ist der Flächenentwicklungsplan (FEP), der verschiedene Faktoren wie Ausschreibungsjahre oder Datum des Netzanschlusses festlegt. Die bisherige Version aus dem Jahr 2023 wird nun weitergeführt und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) überarbeitet. Verbände der Offshore-Windenergie-Branche können den Entwurf des BSH kommentieren und Impulse setzen.

Für den BWO gibt es einige wesentliche Verbesserungsmöglichkeiten:

  • Skaleneffekte und Akteursvielfalt in Einklang miteinander bringen
  • Neue Flächenfestlegungen und Effizienz der Stromerzeugung verbessern
  • Zeitliche Vorgaben für Windparks auf See mit denen der Netzanschlüsse besser abstimmen
  • Prüfung des Weiterbetriebs über die Genehmigung von 25 Jahren hinaus
  • Rückbauverpflichtungen bestehender Genehmigungen beibehalten und nicht verschärfen
  • Automatische Identifikationssysteme (AIS) für Fischerei- und kommerzielle Schiffe verpflichtend festlegen
  • Möglichkeiten der Fischerei und Aquakultur aus Gründen der betrieblichen Arbeitssicherheit und ihrer ökologischen Wirkungen sorgfältig prüfen
  • Konverter oder andere Energie-Hubs grundsätzlich in der Mitte des Offshore-Windparks bauen
  • Transparenz des FEP-Anhörungsverfahrens stärken

Die gesamte Stellungnahme des BWO können Sie hier lesen:

Quelle: Bundesverband Windenergie Offshore e. V.

 


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