Unter dem Aspekt des Kohleausstieges bis 2035 und dem Ziel einer Klimaneutralität hat der Freistaat Sachsen die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Wald nicht mehr ausgeschlossen. Insgesamt sollen zwei Prozent der sächsischen Landesfläche für die Windenergiegewinnung ausgewiesen werden. Die Flexibilisierungsklausel in § 20 Abs. 3 SächsLPIG ermöglicht hierbei bis zum 31.12.2027, auch außerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten WEA zu errichten oder zu erneuern.

Voraussetzung dafür ist:

  • das Einvernehmen mit den Gemeinden und
  • das Benehmen mit dem Regionalen Planungsverband, in deren Gebieten sich das Vorhaben befindet.

Der Staatbetrieb Sachsenforst stellt im Auftrag des Freistaats Sachsen landeseigene Waldflächen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung.

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens folgenden Standort an: „Kühnicht“.

Der Standort ist im sächsischen Landkreis Bautzen, nordöstlich der Stadt Hoyerswerda im Zuständigkeitsbereich des Forstbezirkes Oberlausitz gelegen. Er wird im Norden von der B 97 und im Westen von der neu errichteten B 96 begrenzt. Die Fläche erstreckt sich über 12 Flurstücke bzw. Teilflurstücke.

Die Vergabe von Waldflächen im Landeswald erfolgt anhand eines strukturierten Bieterverfahrens, in welchem alle interessierten Unternehmen die gleichen Chancen haben.

Alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen von Landeswaldflächen und den Teilnahmebedingungen an dem strukturierten Bieterverfahren finden Sie in den folgenden Links.

Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst


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