Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz -NWindG-) sollen insbesondere die bundesrechtlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und die Ausbauziele des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) umgesetzt werden.

Dies erfolgt in Niedersachsen durch die Ausweisung der notwendigen Flächen in der Regionalplanung bzw. Anrechnung von Flächen der gemeindlichen Bauleitplanung durch die zuständigen Träger der Regionalplanung.

Der Flächenbeitragswert des Bundes von 2,2 Prozent der Landesfläche wurde für das Land Niedersachsen auf die regionalen Planungsräume heruntergebrochen. Gemeinsames Ziel von Land und regionalen Planungsträgern ist die Flächenausweisung bis 2026 (Hinwirkungspflicht). Das Gesetz ist am 18. April 2024 in Kraft getreten.

Zu den häufig gestellten Fragen zum Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

 


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