„In vielen Windparks lautet das Motto leider aus den Augen aus dem Sinn“, sagt Björn Rohde-Gartmann, A&E-Experte und Teamleiter für Natur- und Artenschutz bei wpd windmanager. „Mitunter herrscht die Auffassung, es handele sich bei A&E-Maßnahmen um eine einmalige Verpflichtung, die mit der Inbetriebnahme abgeschlossen ist.“ Aber weit gefehlt.

Der A&E-Spezialist weiß, wovon er spricht. Bei wpd windmanger betreut er mit seiner Abteilung aktuell rund 1.600 Maßnahmen mit etwa 15.600.000 m² Fläche. Die Spanne ist groß und reicht von Streuobstwiesen oder der Sicherung von Altbäumen über die Anlage von Teichen oder Tümpeln bis hin zur Schaffung von Grünwald oder Huderplätzen. Über 260 der betreuten Maßnahmen sind besonders sensibel, da es sich hierbei um Artenschutzmaßnahmen handelt. Tendenz steigend. „Die Anforderungen nehmen kontinuierlich zu. Damit steigen auch der Aufwand und die Komplexität für uns“, verdeutlicht Rohde-Gartmann.

Überwachung der Maßnahmen

Das Aufgabenspektrum ist umfangreich. wpd windmanager übernimmt sowohl die Aufnahme und die Identifizierung als auch die Überwachung der Maßnahmen. Das Unternehmen kümmert sich auch um die Wiederherstellung oder die behördliche Abnahme vor Ort.

„Viele unserer Kunden sind Windpark-Betreiber. Aber auch andere Betriebsführer beauftragen uns, weil sie selbst nicht die notwendigen Ressourcen dafür haben“

so Rohde-Gartmann.

Um fundierte und objektive Beurteilungen zum Zustand der Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, setzt wpd windmanager auf GIS-gestützte Programme. Mithilfe der Software lässt sich bereits frühzeitig ermitteln, ob die jeweiligen Maßnahmen einer besonderen Pflege bedürfen, ob Bewirtschaftungsverträge und -auflagen eingehalten werden, oder ob und welche Handlungen notwendig sind, um einen Ausfall zu verhindern.

A&E-Maßnahmen beim Repowering

Doch nicht nur der Ausfall und die damit verbundenen Kosten sollten für Windpark-Betreiber ein Anreiz sein. Auch über die etwa 20-jährige Betriebszeit hinaus kann der Zustand der Kompensationsflächen den Ausschlag geben. „Wenn die Maßnahmen in einem guten Zustand sind, können sie teilweise für ein späteres Repowering angerechnet werden“, so Rohde-Gartmann. Möglich macht das die BNatSchG Novelle 2022 in Paragraph 45c Abs. 3.

Ein weiterer Grund, noch einmal genauer auf die A&E-Maßnahmen zu schauen und gegebenenfalls nachzusteuern. Das freut nicht nur die Genehmigungsbehörde, den Betreiber und den Betriebsführer, sondern auch den Schwarzstorch, den Rotmilan oder die Fledermaus.

Quelle: wpd windmanager GmbH & Co. KG

 


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