Mit Abschluss des Vertrags wurden bereits 80 Windenergieanlagen (WEA) exklusiv an Light:Guard gebunden. Weitere Anlagen sollen zeitnah folgen.

Willi Lehmann, Geschäftsführer der Light:Guard, sagt:

„Wir sind stolz darauf, dass die UKA uns ihr Vertrauen geschenkt hat. UKA ist ein großer Player in der Windbranche und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.“

Durch den Abschluss des Rahmenvertrags kann UKA Light:Guard unkompliziert mit der Ausrüstung der Windenergieanlagen beauftragen. Die so geschaffenen Prozesse ermöglichen eine effiziente und reibungslose Projektabwicklung.

Stefan Kath, Geschäftsführer von UKA, erklärt:

„Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist ein wichtiger Baustein bei der Realisierung unserer großen Projektpipeline. Dank des Rahmenvertrags mit Light:Guard können wir langfristig sicherstellen, dass unsere Windenergieparks den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Lichtemission entsprechen. Dies ermöglicht einen schonenden Betrieb der Anlagen für Anwohnende.“

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum begrenzt werden kann. Dazu wird der Luftraum um einen Windpark überwacht. Light:Guard ist einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet.

Quelle: Light:Guard GmbH

 


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