Im September 2021 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Netzentgeltregulierung nicht durch deutsche Gesetze und Verordnungen vorgeprägt werden kann und darf. Vielmehr sind die nationalen Regulierungsbehörden – in Deutschland die Bundesnetzagentur – dazu berufen, die Netzentgeltsystematik vorzugeben. Sie sind dabei an die europarechtlichen Vorgaben gebunden. Doch wie sehen diese eigentlich aus? Dieser Frage geht Tim Schilderoth in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 37, „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“, nach.

Er zeigt dabei auf, dass der europäische Rechtsrahmen unübersichtlich in verschiedenen Rechtsakten geregelt ist und nur mit einigem Aufwand ein kohärentes Verständnis der Vorgaben entwickelt werden kann. Die Würzburger Studie kann deshalb als Prüfschema und Leitfaden für die rechtliche Zulässigkeit künftiger Netzentgeltgestaltungen dienen. Auf diese Weise können die laufenden Neugestaltungsprozesse bei der BNetzA sowie die vielen darüber hinausgehenden Diskussionen um die Zukunft der Netzentgelte rechtlich unterfüttert werden.

Die Studie entstand im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e².

Quelle: Stiftung Umweltenergierecht


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