„Ein wichtiges Vohaben aus unserer Sicht ist, dass die Frist für den spätestmöglichen Beginn des Vergütungszeitraums für Windenergieanlagen von 30 auf 36 Monate verlängert und damit vereinheitlicht wird. Diese Angleichung wurde bei der Verlängerung der Realisierungfristen im Solarpaket versäumt, so dass Projektierer in die missliche Lage gerieten, trotz fristgerechter Realisierung nicht für den gesamten Zeitraum vergütet zu werden. Gerade aufgrund der häufig sehr langen Lieferzeiten einzelner Komponenten stellte dies ein realistisches Szenario dar. Dass dies nun behoben wird, begrüßen wir ausdrücklich“,

so Heidebroek.

Ebenfalls positiv bewertet die BWE-Präsidentin, dass der Bund nun klarere Vorgaben für die Beteiligungsgesetze auf Länderebene schaffen möchte.

„Die Bundesregierung will hier nicht die Beteiligung bundeseinheitlich regeln. Sie gibt jedoch einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Länder bei ihren Gesetzen bewegen können. Damit wird zwar nicht die Einheitlichkeit geschaffen, die wir uns gewünscht hätten, dem Wildwuchs auf Landesebene wird damit allerdings ein Stück weit Einhalt geboten. Der ursprünglich von der Branche befürchtete regulatorische Flickenteppich wird damit ein wenig homogener. Nun wird zu prüfen sein, inwiefern die Änderungen tatsächlich umsetzbar sind.“

Daneben enthält der Entwurf auch andere Änderungen, die die Branche begrüßt. Die neue Festlegung eines verpflichtenden und einheitlichen Kapazitätsreservierungsmechanismus wird Klarheit schaffen, wer beim Netzanschluss wann zum Zug kommt und so die Planungssischerheit von Erneuerbaren-Projekten stärken. Die Folge ist insgesamt eine Beschleunigung des Netzanschlusses. Außerdem enthält der Entwurf wichtige Klarstellungen für den bilanziellen Ausgleich beim Redispatch. Dadurch wird die Arbeit der Betriebsführung spürbar erleichtert.

Trotz der vielen guten Ansätze gibt es jedoch auch Kritik an dem Entwurf. Bärbel Heidebroek:

„Wir bedauern ausdrücklich, dass es unsere Vorschläge zu einer vereinfachten Industriedirektbelieferung nicht in den aktuellen Entwurf geschafft haben. Geringfügige Anpassungen am EnWG und im EEG hätten hier einen wesentlichen Beitrag zu einer Verbesserung der Voraussetzungen geschaffen. Von diesen Maßnahmen würde insbesondere der industrielle Mittelstand profitieren, der damit bei der Dekarbonisierung seiner Prozesse unterstützt würde. Auch die Vorschläge der Branche zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten wurden noch nicht aufgegriffen, obwohl hier nur wenige Änderungen zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau beitragen könnten. Diese Gelegenheit zur besseren Nutzung des Netzes sollte auf jeden Fall ergriffen werden. Wir appellieren an die Beteiligten, hier im weiteren Verlauf noch die nötigen Anpassungen vorzunehmen, um dies zu ermöglichen. Der an vielen Stellen schon sehr gute Entwurf muss jetzt noch durch Kabinett und Parlament, damit die Vorschläge den Ausbau weiterbringen können.“

Quelle: Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE)

 

Referentenentwurf zum EnWG/EEG: Starker Aufschlag mit Nachbesserungspotential

„Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung: Energy Sharing wird endlich angepackt, für das die EU bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt hatte. Der BEE hat schon vor längerem darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt und konkrete Vorschläge zur Implementierung gemacht werden müssen. Wir begrüßen, dass nun die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende weiter gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöht wird“,

kommentiert die BEE-Präsidentin. Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.

Schwächen hat der Referentenentwurf jedoch im Bereich der Netzverknüpfung:

„Allgemein werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda werden adressiert. So kann beispielsweise der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Die Verteilnetzbetrieber sollen zudem künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Zudem tragen verbesserte Transparenz und verbindliche Fristen im Netzanschlussverfahren zu einer effektiveren Planung der Anschlüsse bei. Leider bleibt der Entwurf jedoch bei innovativen Netzanschlusskonzepten hinter den Möglichkeiten zurück.

Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbaren-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten. Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“,

so Peter.

Ebenfalls fehlen Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen.

„Das BMWK hat zwar im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen, wachsende negative Strompreise müssen aber dringend adressiert werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. Das Leitprinzip ist hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher- und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch muss eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden. Der BEE hat bereits 2021 in einer umfassenden Studie aufgezeigt, wie negative Strompreise vermieden und Bezahlbarkeit der Energiekosten, Investionssicherheit und die Akteursvielfalt der Energiewende garantiert bleiben“,

so Peter abschließend.

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

 


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