Die Light:Guard GmbH hat zum aktuellen Zeitpunkt circa 450 Transponderempfänger für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung installiert. Diese Receiver decken mit ihrem Empfangsradius fast ganz Deutschland ab. 50.000km² davon sind bereits AVV-konform vermessen und zertifiziert. Das entspricht einem Siebtel von Deutschland oder auch der Fläche von Niedersachsen und dem Saarland zusammen. Auf dieser Fläche können neue BNK-Systeme unverzüglich in Betrieb genommen werden.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann. Light:Guard ist einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der Anlagen aktiviert. Die Signale werden dabei über Transponder gesendet und empfangen.

Die Transponderempfänger der Light:Guard stehen überwiegend in zusammenhängenden Gebieten, die als Cluster bezeichnet werden. Diese Gebiete sind größtenteils schon vermessen worden. Die Vermessung ist der standortspezifische Nachweis der Funktionsfähigkeit eines BNK-Systems beziehungsweise eines Receivers. Dieser ist von den Behörden vorgeschrieben, damit BNK aktiviert werden kann.

Light:Guard-Geschäftsführer Willi Lehmann erklärt:

„Der Aufbau und die Vermessung dieser Infrastruktur hat sehr lange gedauert. In der vorhandenen Infrastruktur können neue Windparks dafür sehr schnell integriert werden. Man kann es sich ungefähr wie beim Fernwärmeausbau vorstellen. Dank gebührt den Projektierern, die uns von Anfang an ihr Vertrauen geschenkt haben.“

80 % der Windparks, die Light:Guard mit BNK ausstattet, wurden bereits vermessen. Diese Parks erhalten somit bald ein Zertifikat und können dunkel geschaltet werden. Das sind an die 3000 Windenergieanlagen, bei denen das light:guard-System dann aktiv sein wird. Die Frist zur Ausstattung mit BNK läuft zum Jahresende ab. Danach drohen hohe Pönalen bei Nichteinhaltung.

Windparkbetreiber können allerdings von der aufgebauten Infrastruktur profitieren. Denn: in bereits abgedeckten Gebieten ist weder eine Installation eines Receivers noch eine Vermessung nötig.

Windparkbetreibende, die noch kein BNK-System haben, hätten somit rechtzeitig vor der Deadline wirtschaftliche Sicherheit. Das gilt sowohl für Bestands- als auch Neuanlagen. Auch hier muss mit Inbetriebnahme Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vorhanden sein.

Quelle: Light:Guard GmbH

 


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