“Es ist davon auszugehen, dass dieser Referentenentwurf die letzte große Novelle von EnWG und EEG in dieser Legislaturperiode bleibt. Umso wichtiger ist es, jetzt noch entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen. Wir sehen noch erhebliches Potenzial bei der Industriedirektbelieferung. Mit nur wenigen Änderung in EEG und EnWG könnten hier erhebliche Fortschritte erzielt werden, von denen vor allem kleinere und mittelständische Betriebe profitieren könnten. Wir appellieren an die Abgeordneten, hier nachzusteuern. Unsere Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch”

so Heidebroek.

Eine weitere einfach und kostenneutral umzusetzende Erleichterung wäre die Einführung einer Transparenzregelung zur Kommunalbeteiligung. Dabei würden Gemeinden verpflichtet, Zahlungen nach § 6 EEG regelmäßig zu veröffentlichen. Laut Einschätzung des BWE würde dadurch der Beitrag der Anlagen zu den kommunalen Haushalten erstmals nachvollziehbar und sichtbar. Diese Transparenz stärkt zugleich die Akzeptanz.

Neben der fehlenden Ermöglichung einer vereinfachten Industriedirektbelieferung mahnt der BWE an, die Ausgestaltung des Energy Sharings zu prüfen. Bärbel Heidebroek:

“Die Bundesregierungen haben sich sehr lange Zeit bei der Umsetzung der EU-Vorgaben zum Energy Sharing gelassen. Das nun vorgestellte Modell halten wir für unzureichend. Es schließt Stromproduzenten, deren Hauptgeschäftstätigkeit die Erzeugung von Strom ist, grundsätzlich vom Energy Sharing aus. Damit wird eine Beteiligung der Windenergie verunmöglicht. Ein solcher Rahmen ist zu eng gesetzt und schließt beträchtliche Erzeugungskapazitäten aus. Auch hier sollte im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden.”

Aus Sicht des BWE fehlt im Gesetzentwurf die Möglichkeit zur gezielten Überbauung von Netzverknüpfungspunkten.

“Beim Netzanschlussgipfel im April haben die Erneuerbaren-Verbände ihren Vorschlag zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten vorgestellt. Der Vorschlag stieß bei dem Gipfel bei Beteiligten aus der Politik, bei Netzbetreibern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf eine hohe Zustimmung, seine zeitnahe Umsetzung wurde zugesagt. Ein konkreter Regelungsvorschlag liegt vor, fehlt jedoch im Referentenentwurf. Mit der Überbauung ließe sich die bestehende Netzinfrastruktur deutlich effizienter nutzen. Damit kann sie als Brücke dienen, bis der Netzausbau weiter fortgeschritten ist. Wir rufen dazu auf, diese Zusage einzuhalten und die Überbauung der Verknüpfungspunkte schnellstmöglich und rechtssicher auf den Weg zu bringen”

so Heidebroek abschließend.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

 


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